Der Schnee will dich zurück.

Wir haben uns auf das Überleben konzentriert.

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:

Sehr geehrter Reisegast,
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen, dem Reisegast und Skotersafari Bonserosa AB – Box 7, 98221 Gällivare, nachfolgend Reiseveranstalter genannt.

1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES

Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisegast dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages an. Dies kann schriftlich oder elektronisch (per Email) erfolgen. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Buchung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Der Reisevertrag wird für den Reiserveranstalter verbindlich, wenn er Buchung und Preise schriftlich oder elektronisch bestätigt.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor. Daran ist der Reiseveranstalter für die Dauer von 10 Tagen gebunden. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisegast innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt. 
Der Reisegast hat die Möglichkeit mehrere andere Personen mit anzumelden. In diesem Fall ist er wie für seine eigenen, auch für die Vertragsverpflichtung der anderen Reisegäste gegenüber dem Reiseveranstalter verantwortlich, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2. BEZAHLUNG

14 Tage nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 60% auf den Reisepreis zur Zahlung fällig. Die Restzahlung ist unaufgefordert wie in der Reisebestätigung angegeben fällig.
Wird der Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht fristgerecht bezahlt, ist der Reiseveranstalter berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten und vom Reisegast Rücktrittskosten nach Abs. 6. zu verlangen.
Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von 60 Tagen ist der Reisepreis sofort fällig.

Falls der Reisende die Reise nicht vereinbarungsgemäß bezahlt, darf der Veranstalter den Vertrag aufheben und die Anmeldegebühr als Schadensersatz einbehalten, sofern dies nicht unangemessen ist.

3. LEISTUNGEN UND PREIS

Der Umfang der Leistungen des Reiseveranstalters ergibt sich ausschließlich aus der Reisebestätigung und der für den Zeitpunkt der Reise gültigen Leistungsbeschreibung. Nebenabreden können mündlich oder schriftlich erfolgen und werden durch den Reiseveranstalter bestätigt.

4. LEISTUNGSÄNDERUNGEN

Nach Vertragsabschluss notwendige Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur soweit gestattet, wie diese Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Mit Ausnahme von Änderungen durch Höhere Gewalt, wie z.B. Witterung und Wetter.
Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisegast berechtigt unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisegast aus dem Angebot anzubieten. Der Reisegast hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem geltend zu machen.
Nimmt der Reisegast einzelne Reiseleistungen infolge aus vom Reiseveranstalter nicht zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisegastes auf anteilige Rückerstattung. Der Reiseveranstalter bezahlt an den Reisegast jedoch tatsächlich ersparte Aufwendungen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an der Reiseveranstalter zurückerstattet worden sind.

5. PREISÄNDERUNG

Der Reiseveranstalter behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis, im Falle einer Änderung der Wechselkurse, im gleichen Umfang zu erhöhen.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird der Reiseveranstalter den Reisegast unverzüglich informieren. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10% ist der Reisegast berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisegast hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung des Reiseveranstalter über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen.

6. RÜCKTRITT, UMBUCHUNGEN DURCH DEN REISEGAST

Der Reisegast kann vor Reisebeginn jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Wir empfehlen den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Reisegast vom Reisevertrag zurück oder die Reise nicht an, kann der Reiseveranstalter einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Ersparte Aufwendungen werden wo möglich dabei berücksichtigt.

Bis 91 Tage vor Reisebeginn verlangen wir eine pauschale Rücktrittsgebühr von € 200 je Person und Reise, exklusiv bereits angefallener Kosten. 
ab dem 90. Tag vor Reiseantritt  50%
ab dem  60. Tag vor Reiseantritt  70%
ab dem  30. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 90%


Umbuchung: Kann der Platz durch den Reiseveranstalter innerhalb der 90-Tagefrist anderweitig verkauft werden, fällt lediglich eine Bearbeitungsgebühr von € 69,- an. Rücktrittsgebühren entfallen gänzlich, wenn Sie noch vor Ausstellung der Reiseunterlagen eine geeignete volljährige Ersatzperson finden, die in Ihren Vertrag eintritt und der Platz noch zur Verfügung steht. Danach gilt für Umbuchungen, d.h. Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft oder des Teilnehmers werden bis zum 10. Tag des Reiseantritts ebenfalls mit € 69,- pro Person berechnet.
Der Reiseveranstalter kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisegast dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

7. RÜCKTRITT DURCH DEN REISEVERANSTALTER

Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl, die in der Reisebestätigung bekannt gemacht wurde, kann der Reiseveranstalter bis 14 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisegast unverzüglich zugeleitet. Der Reisegast erhält die eingezahlten Beträge unverzüglich erstattet.
Stört der Reisegast die Durchführung der Reise nachhaltig, ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, kann der Reiseveranstalter den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Dies gilt auch, wenn der Reisegast den besonderen Anforderungen einer Reise entsprechend der Ausschreibung hinsichtlich seines körperlichen Leistungsvermögens oder aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht entspricht. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Der Wert von ersparten Aufwendungen wird dabei berücksichtigt.

8. AUFHEBUNG DES VERTRAGES WEGEN AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE
Wird die Reise bei Vertragsabschluss in Folge nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Mehrkosten für die Rückbeförderung sind vom Reisenden zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

Kann die Reise nicht angetreten werden auf Grund von „außergewöhnlichen Umständen“ (Reiseverbot, Ein-/Ausreiseverbot, Erkrankung an Influenza, Grippe, Corona) sind die Rücktrittsgebühren aus Absatz 6 fällig oder eine geeignete volljährige Ersatzperson wird gestellt.
Bitte beachten Sie, dass wir Sie bei typischen Symptomen der Covid-19-Erkrankung nicht im Camp aufnehmen können. Dies gilt auch für Erkrankungen an Influenza, Grippe oder Covid-19. Auch hier gilt die Rücktrittsgebühr wie in Absatz 6 beschrieben.

9. GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE

Der Reisegast hat auftretende Mängel unverzüglich dem Reiseveranstalter aufzuzeigen und um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Reisegast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisegast Abhilfe verlangen, wobei der Reiseveranstalter die Abhilfe verweigern kann, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird.

 10. GEFAHREN BEI OUTDOORAKTIVITÄTEN

Mit der Anmeldung zur Reise stimmt der Reisegast folgender Erklärung ausdrücklich zu:
Ich bin mir über die Gefahren bei Outdooraktivitäten und insbesondere beim Schneemobilfahren voll bewusst. Ich verpflichte mich die einzelnen Vorschriften und geltenden Verkehrsregeln zu beachten und weder Mensch, Natur und Ausrüstung durch mein Verhalten zu schädigen. Ich bin grundsätzlich gesund und erfülle die Anforderungen, welche die Aktivität an mich stellt. Für das Tragen ausreichender Schutzkleidung bin ich selbst verantwortlich.
Ich unterschreibe vor Ort eine Selbstbehaltskostenerklärung zur Versicherungsreduzierung für das Schneemobil (SB 15.000,00 SEK).

11. HAFTUNG

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder der Reiseveranstalter für einen dem Reisegast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B.: Ausflüge, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- oder Zielort).
Trotz fachkundiger und sicherer Durchführungen der Aktivitäten, können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Der Veranstalter lehnt für Unfälle, welche auf das Fehlverhalten des Teilnehmers, insbesondere als Lenker von Fahrzeugen (z.B.: PKW, Schneemobil) zurück zu führen sind, und ohne Mitwirkung des Veranstalters verursacht wurden, jegliche Haftung, insbesondere für Personenschäden und damit im Zusammenhang stehende Folgeschäden ab. Der Teilnehmer erkennt diesen Haftungsausschluss ausdrücklich an und erklärt, dass seine Teilnahme auf eigene Gefahr erfolgt.
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der allgemeinen Geschäftsbedingungen für die ordnungsgemäße Durchführung der Reise, insbesondere für Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung der Aktivitäten, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters, der Aktivitätsleitung oder einer Hilfsperson vorliegt. In diesem Fall haftet der Veranstalter nur bis zur Höhe des bezahlten Aktivitätspreises und nur für den unmittelbaren Sachschaden.

12. VERSICHERUNGEN

Im Reisepreis sind keinerlei Versicherungen eingeschlossen. Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einen entsprechenden Auslandskrankenschutz. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für körperliche oder sachliche Schäden die auf einer von uns durchgeführten Reise oder bei einem Aufenthalt in unserem Ferienhaus eintreten.

13. VORSCHRIFTEN (PASS, VISA, ZOLL, GESUNDHEIT,...

Der Reisegast ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten. Der Reisegast muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.

14. MITWIRKUNGSPFLICHT

Der Reisegast ist verpflichtet den Eintritt eines Schades möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er den Reiseveranstalter auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen. Der Reisende ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung oder dem zuständigen Guide zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

15.  AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie Ansprüche schriftlich geltend machen.
Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren

 16. UNWIRKSAMKEIT

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

17. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Reisegast und Reiseveranstalter ist schwedisches Recht anwendbar.
Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Luleå Schweden. 

 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:

Sehr geehrter Reisegast,
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen, dem Reisegast und Skotersafari Bonserosa AB – Box 7, 98221 Gällivare, nachfolgend Reiseveranstalter genannt.

1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES

Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisegast dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages an. Dies kann schriftlich oder elektronisch (per Email) erfolgen. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Buchung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Der Reisevertrag wird für den Reiserveranstalter verbindlich, wenn er Buchung und Preise schriftlich oder elektronisch bestätigt.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor. Daran ist der Reiseveranstalter für die Dauer von 10 Tagen gebunden. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisegast innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt. 
Der Reisegast hat die Möglichkeit mehrere andere Personen mit anzumelden. In diesem Fall ist er wie für seine eigenen, auch für die Vertragsverpflichtung der anderen Reisegäste gegenüber dem Reiseveranstalter verantwortlich, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2. BEZAHLUNG

14 Tage nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 60% auf den Reisepreis zur Zahlung fällig. Die Restzahlung ist unaufgefordert wie in der Reisebestätigung angegeben fällig.
Wird der Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht fristgerecht bezahlt, ist der Reiseveranstalter berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten und vom Reisegast Rücktrittskosten nach Abs. 6. zu verlangen.
Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von 60 Tagen ist der Reisepreis sofort fällig.

Falls der Reisende die Reise nicht vereinbarungsgemäß bezahlt, darf der Veranstalter den Vertrag aufheben und die Anmeldegebühr als Schadensersatz einbehalten, sofern dies nicht unangemessen ist.

3. LEISTUNGEN UND PREIS

Der Umfang der Leistungen des Reiseveranstalters ergibt sich ausschließlich aus der Reisebestätigung und der für den Zeitpunkt der Reise gültigen Leistungsbeschreibung. Nebenabreden können mündlich oder schriftlich erfolgen und werden durch den Reiseveranstalter bestätigt.

4. LEISTUNGSÄNDERUNGEN

Nach Vertragsabschluss notwendige Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur soweit gestattet, wie diese Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Mit Ausnahme von Änderungen durch Höhere Gewalt, wie z.B. Witterung und Wetter.
Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisegast berechtigt unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisegast aus dem Angebot anzubieten. Der Reisegast hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem geltend zu machen.
Nimmt der Reisegast einzelne Reiseleistungen infolge aus vom Reiseveranstalter nicht zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisegastes auf anteilige Rückerstattung. Der Reiseveranstalter bezahlt an den Reisegast jedoch tatsächlich ersparte Aufwendungen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an der Reiseveranstalter zurückerstattet worden sind.

5. PREISÄNDERUNG

Der Reiseveranstalter behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis, im Falle einer Änderung der Wechselkurse, im gleichen Umfang zu erhöhen.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird der Reiseveranstalter den Reisegast unverzüglich informieren. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10% ist der Reisegast berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisegast hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung des Reiseveranstalter über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen.

6. RÜCKTRITT, UMBUCHUNGEN DURCH DEN REISEGAST

Der Reisegast kann vor Reisebeginn jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Wir empfehlen den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Reisegast vom Reisevertrag zurück oder die Reise nicht an, kann der Reiseveranstalter einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Ersparte Aufwendungen werden wo möglich dabei berücksichtigt.

Bis 91 Tage vor Reisebeginn verlangen wir eine pauschale Rücktrittsgebühr von € 200 je Person und Reise, exklusiv bereits angefallener Kosten. 
ab dem 90. Tag vor Reiseantritt  50%
ab dem  60. Tag vor Reiseantritt  70%
ab dem  30. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 90%


Umbuchung: Kann der Platz durch den Reiseveranstalter innerhalb der 90-Tagefrist anderweitig verkauft werden, fällt lediglich eine Bearbeitungsgebühr von € 69,- an. Rücktrittsgebühren entfallen gänzlich, wenn Sie noch vor Ausstellung der Reiseunterlagen eine geeignete volljährige Ersatzperson finden, die in Ihren Vertrag eintritt und der Platz noch zur Verfügung steht. Danach gilt für Umbuchungen, d.h. Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft oder des Teilnehmers werden bis zum 10. Tag des Reiseantritts ebenfalls mit € 69,- pro Person berechnet.
Der Reiseveranstalter kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisegast dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

7. RÜCKTRITT DURCH DEN REISEVERANSTALTER

Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl, die in der Reisebestätigung bekannt gemacht wurde, kann der Reiseveranstalter bis 14 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisegast unverzüglich zugeleitet. Der Reisegast erhält die eingezahlten Beträge unverzüglich erstattet.
Stört der Reisegast die Durchführung der Reise nachhaltig, ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, kann der Reiseveranstalter den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Dies gilt auch, wenn der Reisegast den besonderen Anforderungen einer Reise entsprechend der Ausschreibung hinsichtlich seines körperlichen Leistungsvermögens oder aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht entspricht. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Der Wert von ersparten Aufwendungen wird dabei berücksichtigt.

8. AUFHEBUNG DES VERTRAGES WEGEN AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE
Wird die Reise bei Vertragsabschluss in Folge nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Mehrkosten für die Rückbeförderung sind vom Reisenden zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

 

Kann die Reise nicht angetreten werden auf Grund von „außergewöhnlichen Umständen“ (Reiseverbot, Ein-/Ausreiseverbot, Erkrankung an Influenza, Grippe, Corona) sind die Rücktrittsgebühren aus Absatz 6 fällig oder eine geeignete volljährige Ersatzperson wird gestellt.
Bitte beachten Sie, dass wir Sie bei typischen Symptomen der Covid-19-Erkrankung nicht im Camp aufnehmen können. Dies gilt auch für Erkrankungen an Influenza, Grippe oder Covid-19. Auch hier gilt die Rücktrittsgebühr wie in Absatz 6 beschrieben.

9. GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE

Der Reisegast hat auftretende Mängel unverzüglich dem Reiseveranstalter aufzuzeigen und um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Reisegast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisegast Abhilfe verlangen, wobei der Reiseveranstalter die Abhilfe verweigern kann, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird.

 

10. GEFAHREN BEI OUTDOORAKTIVITÄTEN

Mit der Anmeldung zur Reise stimmt der Reisegast folgender Erklärung ausdrücklich zu:
Ich bin mir über die Gefahren bei Outdooraktivitäten und insbesondere beim Schneemobilfahren voll bewusst. Ich verpflichte mich die einzelnen Vorschriften und geltenden Verkehrsregeln zu beachten und weder Mensch, Natur und Ausrüstung durch mein Verhalten zu schädigen. Ich bin grundsätzlich gesund und erfülle die Anforderungen, welche die Aktivität an mich stellt. Für das Tragen ausreichender Schutzkleidung bin ich selbst verantwortlich.
Ich unterschreibe vor Ort eine Selbstbehaltskostenerklärung zur Versicherungsreduzierung für das Schneemobil (SB 15.000,00 SEK).

11. HAFTUNG

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder der Reiseveranstalter für einen dem Reisegast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B.: Ausflüge, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- oder Zielort).
Trotz fachkundiger und sicherer Durchführungen der Aktivitäten, können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Der Veranstalter lehnt für Unfälle, welche auf das Fehlverhalten des Teilnehmers, insbesondere als Lenker von Fahrzeugen (z.B.: PKW, Schneemobil) zurück zu führen sind, und ohne Mitwirkung des Veranstalters verursacht wurden, jegliche Haftung, insbesondere für Personenschäden und damit im Zusammenhang stehende Folgeschäden ab. Der Teilnehmer erkennt diesen Haftungsausschluss ausdrücklich an und erklärt, dass seine Teilnahme auf eigene Gefahr erfolgt.
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der allgemeinen Geschäftsbedingungen für die ordnungsgemäße Durchführung der Reise, insbesondere für Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung der Aktivitäten, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters, der Aktivitätsleitung oder einer Hilfsperson vorliegt. In diesem Fall haftet der Veranstalter nur bis zur Höhe des bezahlten Aktivitätspreises und nur für den unmittelbaren Sachschaden.

12. VERSICHERUNGEN

Im Reisepreis sind keinerlei Versicherungen eingeschlossen. Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einen entsprechenden Auslandskrankenschutz. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für körperliche oder sachliche Schäden die auf einer von uns durchgeführten Reise oder bei einem Aufenthalt in unserem Ferienhaus eintreten.

13. VORSCHRIFTEN (PASS, VISA, ZOLL, GESUNDHEIT,...

Der Reisegast ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten. Der Reisegast muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.

14. MITWIRKUNGSPFLICHT

Der Reisegast ist verpflichtet den Eintritt eines Schades möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er den Reiseveranstalter auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen. Der Reisende ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung oder dem zuständigen Guide zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

15.  AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie Ansprüche schriftlich geltend machen.
Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren

 

16. UNWIRKSAMKEIT

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

17. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Reisegast und Reiseveranstalter ist schwedisches Recht anwendbar.
Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Luleå Schweden. 

 

 
 
 
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